Kleine Anfrage zu NGOs im Bundestag

Mit einer 551 Fragen umfassenden sogenannten Kleinen Anfrage an die Bundesregierung hinterfragen CDU und CSU die wertvolle und demokratiefördernde Arbeit unzähliger zivilgesellschaftlicher Organisationen. Sie unterstellen, dass mit staatlichen Geldern parteipolitische Zwecke verfolgt werden würden. Auch wenn der VCD in der Anfrage nicht aufgeführt wird, möchten wir dennoch kurz folgendes erklären:

Der VCD Kreisverband Fürstenfeldbruck-Starnberg e.V. ist unabhängig und überparteilich. Unser Verein empfängt keine öffentlichen Finanzmittel, sondern finanziert sich ausschließlich über Einnahmen im ideellen Bereich durch Mitgliedsbeiträge und Spenden. Unser Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke und tritt ein, für ein menschen- und umweltverträgliches Verkehrswesen. Unsere Gemeinnützigkeit wurde zuletzt 2024 vom Finanzamt Fürstenfeldbruck geprüft und bestätigt.

Der Einsatz für unseren satzungsgemäßen Vereinszweck macht uns implizit auch politisch, aber nicht parteipolitisch. Des Weiteren verweisen wir auf die Pressemitteilung des Deutschen Naturschutzring (DNR) zur hohen Bedeutung des zivilgesellschaftlichen Engagements in Deutschland, und empfehlen die aktuelle Campact-Petition zur Angelegenheit zu unterstützen.

Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen unter dialog@vcd-ffb-sta.de jederzeit und gerne zur Verfügung.

AGFK Fachgespräch in Rahmen der Messe f.re.e in München

Am Donnerstag, 20.02.25 fand, unter Teilnahme von Minister Bernreiter, auf dem Münchner Messegelände ein Fachgespräch der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen in Bayern (AGFK) statt.

Das bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr fasst den Termin auf seinen Sozial-Media-Plattformen wie folgt zusammen:

„Bayern setzt aufs Fahrrad! Bis 2030 sollen 1.500 km neue Radwege entstehen, um die Mobilität nachhaltig zu fördern. Verkehrsminister Christian Bernreiter hat wichtige Leitfäden dazu bei der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen in Bayern (AGFK) auf der Messe f.re.e in München vorgestellt und sich mit dem Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC) Landesverband Bayern e.V. ausgetauscht.

„Die Stärkung des Radverkehrs in Bayern ist mir ein besonderes Anliegen“, so Bernreiter. „Aktuell entstehen fünf Leitfäden, um Kommunen bei der Planung und Umsetzung von Radwegen zu unterstützen. Die drei zu Ingenieurleistungen, dem Betriebsdienst auf Radverkehrsanlagen und zu Vereinbarungen zum gemeinschaftlichen Radwegebau sind bereits fertig. Sie enthalten wertvolle Hinweise und Empfehlungen für Radwegprojekte und sogar Musterverträge, die einfach individuell angepasst werden können!“

  • Die AGFK ist der wichtigste Partner des Verkehrsministeriums bei der Radverkehrsförderung in Bayern auf kommunaler Ebene.
  • Seit 2023 steht den Kommunen die neue Zentralstelle Radverkehr an der Landesbaudirektion für alle Fragen zur Verfügung.
  • An den Staatlichen Bauämtern Freising und Nürnberg wurden 2024 extra eigene Abteilungen „Radwegebau“ eingerichtet.
  • Der Freistaat hat in den letzten fünf Jahren über 200 Mio. Euro in den Radwegebau an Bundes- und Staatsstraßen investiert.
  • Insgesamt sollen 1.500 km neue Radwegen von 2022 bis 2030 gemeinsam mit den Kommunen entstehen.
  • Wir liegen voll auf Kurs: 2023 wurden 245 km neue Radwege in Bayern gebaut oder gefördert.“

Soweit der offizielle Wortlaut aus dem bayerischen Staatsministerium.

Das Fachgespräch der AGFK zwischen Herrn Bernreiter und Herrn Niedergesäß (AGFK-Vorsitzender), moderiert von Frau Christina Wolf vom Bayerischen Rundfunk, dauerte wegen Bernreiters eng gestecktem Zeitplan nur eine Stunde. Also viel zu wenig Zeit für einen echten Austausch des Fachpublikums (überwiegend aus den AGFK-Mitgliedskommunen) mit Herrn Bernreiter und seinem Ministerialdirektor. 

Fest steht nur, man steht zu den geringen Zielen aus dem bayerischen Radgesetz und der geringen Ausstattung mit Fördermitteln. Mehr ist also nicht drin, allen Bekundungen zur „Stärkung des Radverkehrs in Bayern“ zum Trotz.

Und beim Radgesetz sollte bitte nicht vergessen werden, dass dies Folge des erfolgreichen Volksbegehrens „Radentscheid Bayern“ ist, dessen Übernahme von der bayerischen Staatsregierung damals abgelehnt wurde (der bayerischen Verwaltungsgerichtshof durfte dies Mitte 2023 verkünden). Hier hatte das Ministerium ein eigenes, deutlich abgeschwächtes und wenig ambitioniertes Gesetz nachgeschoben und in Kraft gesetzt (90 m Radweg pro Jahr und Gemeinde!)  – ohne Abstimmung mit den Initiatoren und Unterstützern des Radentscheids.

Andernorts verkündete Innenminister Joachim Herrmann am gleichen Tag die Nachricht, wonach es im letzten Jahr in Bayern weniger Verkehrsunfälle und weniger Tote gab – allerdings nicht bei den Fahrradfahrern, ganz im Gegenteil!

Bundesverkehrsministerium veröffentlicht Fußverkehrsstrategie

Erste Ankündigen gab es schon länger, den Fußverkehr bei der Gesetzgebung und in der Gestaltung des Verkehrsraumes mehr in den Focus zu rücken. Nachdem in den 2024 geänderten StVG und der StVO erste Hinweise zu finden sind, finden sich dazu auch Änderungen für den Fußverkehr im aktuellen Entwurf der VwV zur StVO.

So wurde zum Beispiel in der StVO der Text zum Verkehrszeichen 240, gemeinsamer Geh- und Radweg, in der Anlage 2 zu StVO §41 geändert. Nun ist die Rücksichtnahme der Radfahrer auf den Fußverkehr explizit erwähnt.

Link zur Pressemeldung des BMDV:

https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Pressemitteilungen/2025/010-wissing-fussverkehr-in-der-alltagsmobilitaet.html

Die Hauptpunkte der neuen Fußverkehrsstrategie:

  • Anerkennung des Fußverkehrs als gleichwertige und -berechtigte Verkehrsart,
  • Erhöhung der Verkehrssicherheit und signifikante Reduzierung von Unfällen,
  • Steigerung der Lebensqualität durch attraktivere Fußverkehrsangebote und bessere Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum,
  • Förderung des Klima- und Umweltschutzes, insbesondere durch die Steigerung des Fußverkehrsanteils bis 2030,
  • Förderung der Gesundheit und Lebensqualität der Bevölkerung durch aktive Mobilität,
  • Sicherstellung barrierefreier Mobilität für alle, insbesondere für mobilitätseingeschränkte Personen.


Wichtig wäre nun den geschriebenen Worten Taten folgen zu lassen, vor allem den Kommunen Klarheit und die Werkzeuge zu geben. Die gemeinsame Führung von Fuß- und Radverkehr ist in den entsprechenden Regelwerken schon lange nur ein Notbehelf wenn genügend Platz für die Verkehrsfläche vorhanden ist, trotzdem ist dies gerade in Bayern und auch in unserem Landkreisen die Regel, in den meisten Fällen nur mit Mindestmaß, und nicht die Ausnahme. Innerorts sollten Straßen von außen nach innen geplant werden.

Stellungnahme zum verkehrsberuhigten Geschäftsbereich in der Schöngeisinger Straße, Fürstenfeldbruck

Wir wurden um eine Stellungnahme zum Verkehrsversuch mit dem verkehrsberuhigten Geschäftsbereich in der Schöngeisinger Straße in Fürstenfeldbruck / Buchenau gebeten.

In Kürze:

  • Der VCD Kreisverband FFB-STA e.V. begrüßt die vom Stadtrat 2020 beschlossenen Leitziele und die in dem im Jahr 2021 beschlossenen Verkehrsentwicklungsplan der Stadt Fürstenfeldbruck (VEP) festgelegten konkreten Maßnahmen.
  • Der im Einklang mit dem VEP eingerichtete 400m lange verkehrsberuhigte Geschäftsbereich (vbGb) in der Schöngeisinger Straße wird vom VCD von Anfang an interessiert beobachtet und begleitet.
  • Die verminderte Geschwindigkeit macht auch Außengastronomie attraktiver durch weniger Verkehrslärm. Insgesamt erwartet der VCD positive Auswirkungen auf das Stadtleben, den Einzelhandel und die Gastronomie in der Innenstadt.
  • Maßnahmen wie Parklets, Pflanzkübel oder Bäume im verkehrsberuhigten Bereichen werden von unserem Kreisverband befürwortet, um alle Fahrzeugführer, auch Radfahrer, auf die besondere Situation aufmerksam zu machen und zu sensibilisieren.
  • Wir sehen durch diese Maßnahme hauptsächlich den Fußverkehr gestärkt, trotzdem profitieren auch Radfahrer direkt davon.
  • Eine besondere Gefährdung von Radfahrern im verkehrsberuhigten Geschäftsbereich auf der Schöngeisinger Straße durch Parklets schließt der VCD aus, und ist sich sicher, dass die positiven Eigenschaften dieser Parklets für Radfahrer überwiegen.

Die detaillierte Stellungnahme finden Sie hier:

Matinee und Filmgespräch am 9. Februar 2025 in Gauting

Das Umweltnetzwerk Gauting lädt herzlich ein zur Matinee mit Filmgespräch und präsentiert:

PURPOSE. A wellbeing Economies Film

Ein Film von Martin Oetting über eine neue Art, Wirtschaft zu denken.

Im Breitwand Kino Gauting am Sonntag, 9. Februar 2025 um 11 Uhr.

Zu Gast sind Günter Schorn, Vorsitzender der Kreisgruppe Starnberg des Bund Natur Naturschutz in Bayern e.V. und Christoph Winkelkötter, Vorsitzender der Regionalagentur gwt Starnberg GmbH.

Als besonderes Highlight wird auch der Regisseur Martin Oetting per Videoschaltung an der Veranstaltung teilnehmen.

Karten und weitere Informationen erhalten Sie direkt im Breitwand Kino Gauting, siehe PURPOSE. A wellbeing Economies Film

Vorab hier der offizielle Trailer, ein Blick hinter die Kulissen (bisher beides leider bisher nur in englischer Sprache verfügbar) und eine Filmkritik zur Deutschland Premiere am 25. November 2024 in Berlin:

Verwaltungsvorschrift zur neuen StVO im Kabinett beschlossen

Die Verwaltungsvorschrift zum neuen Verkehrsrecht, die der Verwaltung als Handlungsorientierung dient, hat ihre erste Hürde genommen, wurde in der Bundesregierung beschlossen und wird nun dem Bundesrat zugeleitet, der ihr noch zustimmen muss.

Wir befinden uns noch in Prüfung, aber die Berücksichtigung von Umwelt-, Gesundheits- und städtebaulichen Aspekten des neuen Verkehrsrechts rückt in greifbare Nähe.

Hier die Pressemeldung aus dem Bundesverkehrsministerium:

Stadt Starnberg hebt die Sperrung der 52 Rad- und Fußwege wieder auf

Den Beschluss zur winterlichen Sperrung von 52 beschränkt-öffentlichen Rad- und Fußwegen im Stadtgebiet Starnberg, der im Februar 2024 wohl unter hohem Druck der Haushaltsberatungen gefasst wurde, hat der Starnberger Haupt- und Finanzausschuss in seiner heutigen Sitzung wieder aufgehoben. Zurecht, denn das Presseecho und die Proteste aus der Bürgerschaft waren enorm. Hier ein Überblick:

Wir haben uns per Email ebenfalls zum Sachverhalt geäußert:

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Mitglieder des Starnberger Haupt- und Finanzausschusses,

da auch bei uns Beschwerden zur winterlichen Sperrung der beschränkt-öffentlichen Rad- und Fußwege in der Stadt Starnberg eingegangen sind, möchten wir uns anlässlich der heutigen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses auch noch zur Sache äußern.

Wir alle wissen um die Verkehrsprobleme in der Stadt Starnberg. Die städtebauliche Bededeutung der davon meist unabhängigen, beschränkt-öffentlichen Rad- und Fußwege, mit denen sich diesen Verkehrsproblemen ohne Auto in sehr angenehmer Weise ausweichen lässt, scheinen demgegenüber noch stark unterschätzt zu werden. Möglicherweise verleitet der geringe Platzbedarf des Rad- und Fußverkehrs zu der irrigen Annahme, dass es sich um weniger relevante Verkehrsarten handeln könnte. Die Definition dieser beschränkt-öffentlichen Wege im deutschen Straßen- und Wegerecht als öffentlich gewidmete Verkehrsflächen mit untergeordneter Verkehrsbedeutung, manifestiert diese Fehleinschätzung bedauerlicherweise aus reiner Kfz-Perspektive. 

Tatsächlich ist es aber so, dass diese Wege für eine Alltagsmobilität ohne Auto von außerordentlich hoher Bedeutung sind. So führt zum Beispiel die Sperrung des Fernbergwegs dazu, dass Schulkinder auf ihrem Schulweg auf die Ottostraße ohne Bürgersteig ausweichen müssen. Und das im Winter bei beengten Straßenverhältnissen und möglicherweise rutschiger Fahrbahn. Diese Sperrung ist mit dem Schutz der Gesundheit im neuen Straßenverkehrsrecht unseres Erachtens nicht vereinbar. Eine weitere Sperrung, die des Siebenquellenwegs zwischen der Siedlung an der Ottostraße und den Supermärkten an der Weilheimer Straße, schneidet einen ganzen Ortsteil von der Versorgung ab. Hier existiert überhaupt keine Alternative für Menschen ohne Auto. Und die gibt es auch im Landkreis Starnberg, wie wir in einer Umfrage anlässlich der AGFK-Rezertifizierung des Landkreises Starnberg als Fahrrad-freundliche Kommune, feststellten.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang noch zu erwähnen, dass jeder Weg, der zu Fuß oder mit dem Fahrrad zurückgelegt werden kann, ein Auto weniger auf den überlasteten Starnberger Straßen bedeutet. Diese Wege sind städtebaulich deshalb so wertvoll, weil sie die Starnberger Straßen entlasten, und damit allen Verkehrsteilnehmer:innen dienen. 

Ursächlich für die Sperrungen waren wohl finanzielle Abwägungen in den letzten Haushaltsberatungen. Wir bezweifel, dass sich mit der Sperrung tatsächlich Geld sparen lässt. Zunächst werden die Sperrungen in der Bürgerschaft nicht akzeptiert, das heißt alle Sperrungen müssen regelmäßig kontrolliert und wiederhergestellt werden. Streng genommen müssten auch Umleitungen und Ausweichrouten ausgeschildert und mindestens für Fußgänger abgesichert werden, z.B. auf der Ottostraße. Außerdem werden die Winterschäden bei nicht gepflegten Wegen umfangreicher ausfallen als bei geräumten und genutzten Wegen. Man denke nur an die wochenlange Sperrung des Siebenquellenweges nach dem Starkregenereignis im Mai diesen Jahres. Hier könnte man hinter der winterlichen Sperrung auch den erste Schritt hin zur Aufgabe einzelner Wege vermuten, und die wäre städtebaulich fatal.

Deshalb bitten wir aus den genannten städtebaulichen und verkehrsrechtlichen Gründen, den Beschluss zur Sperrung der beschränkt-öffentlichen Fuß- und Radwege in Starnberg aufzuheben und die Wege dauerhaft wieder zu öffnen. Aufgrund der hohen Bedeutung dieser Wegverbindungen für den Rad- und Fußverkehr, würden wir sogar dafür plädieren die Räumpflichten durch die Stadt zu übernehmen. Entscheidend ist für uns aber primär die schnellsmögliche Öffnung der gesperrten Rad- und Fußwege, worum wir hiermit herzlich ersuchen.

Mit der Bitte um Weiterleitung der Nachricht an die Stadträte Katja Fohrmann und Stefan Kandler, deren Emailadressen nicht veröffentlicht sind, sowie an alle Vertretungen in der heutigen Sitzung.

Freundliche Grüße
Heinrich Moser
Vorstand

Verkehrsclub Deutschland e.V. (VCD)
Kreisverband Fürstenfeldbruck-Starnberg

In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 18.11.2024 räumte Bürgermeister Janik einen Fehler ein und entschuldigt sich beim Stadtrat für einige Formulierungen gegenüber der Presse und gegenüber der Bürgerschaft, dass man sich unter dem Eindruck der harten und langen Haushaltssitzung im Februar 2024 zu dem Beschluss zur Sperrung der Wege habe hinreißen lassen.

Er bat auch darum, nicht die Bauhofmitarbeiter:innen vor Ort anzugehen, sie führen nur aus und sind nicht der Adressat für Kritik. Die hat das Rathaus sowieso erreicht.

Die vorgelegte Beschlussvorlage beinhaltete dann auch die Aufhebung des Beschlusses zur Sperrung der Fuß- und Radwege und die Übernahme der Räumpflicht im Winter 2024/25 durch die Stadt Starnberg. Für die zukünftige Behandlung der Räumpflicht hat die Verwaltung den Auftrag erhalten ein Konzept zu erarbeiten und dem Haupt- und Finanzausschuss zur weiteren Beratung vorzulegen.

Das ist doch mal ein gutes Ende einer missglückten Sparmaßnahme! Bürgermeister Janik hat Größe gezeigt, sich entschuldigt und den Fehler korrigiert. Es bleibt zu hoffen, dass alle Beteiligten gelernt haben, dass diese Fuß- und Radwege abseits der Straßen einen unschätzbaren städtebaulichen Wert darstellen und mit jeder Nutzung ganz nebenbei die überlasteten Straßen in der Stadt Starnberg entlasten.

#Hausflotte FFB: Zwei Informationsabende zum Thema Carsharing von Privat zu Privat

Ein Mitglied der Brucker #Hausflotte lädt zu zwei Informationsabenden in die Fürstenfeldbrucker VHS.

Tanja De Azambuja, Mitglied der Fürstenfeldbrucker #Hausflotte (https://www.carsharing-ffb.de/) und des Brucker Umweltbeirates, lädt zu zwei Informationsabende in die VHS zum Thema Carsharing von Privat zu Privat.
Neben der Möglichkeit Partner für das Carsharing zu finden, gibt es Informationen zu Versicherung, Kosten und mögliche Probleme zum Auto leihen und verleihen

Eintritt ist frei, aber es wird um Anmeldung über die VHS gebeten:

1. Veranstaltung, Montag 18.11.2014, ab 19:00
https://vhs-stadtlandbruck.de/Veranstaltung/cmx6643489af40ae.html

2. Veranstaltung, Donnerstag 21.11.2024, ab 19:00
https://vhs-stadtlandbruck.de/Veranstaltung/cmx664db57d8304b.html

Kind in Starnberg bei Fußgänger-Grün von SUV überfahren und schwer verletzt

Am Dienstag, den 6. November 2024 querte ein zweijähriges Mädchen gemeinsam mit seiner Mutter die B2 an der (grünen) Ampel vor dem Tutzinger Hofplatz in Starnberg. Der Lenker eines BMW X7, der wegen Rückstaus vor der Fußgängerfurt stand, sah das Laufrad fahrende Kind vor der hohen Front seines SUVs mutmaßlich nicht und überfuhr es. Die Presse berichtet folgendermaßen:

Wir sind entsetzt, vor allem über den Unfallhergang an dieser stadtbekannt gefährlichen Stelle. Unser Gedanken sind bei dem Kind und seiner Familie, und wir wünschen eine rasche Genesung!

Gleichzeitig fragen wir uns, warum weder die Verkehrsbehörden der Stadt, noch im Landratsamt oder im staatlichen Bauamt trotz mehrfacher Beschwerden der Bürgerschaft diese Gefahrenstelle längst entschärft haben.

Hier ein Kommentar von Andrea Schmölzer, Beisitzerin im VCD Kreisvorstand und Mitglied der STAgenda Gruppe:

Mein Mitgefühl mit den Eltern und alle guten Wünsche für das Kind! Ich laufe fast täglich über diese Kreuzung, sie ist seit Jahren ein Problem. Vor ca. 4 Jahren wurde eine 11-Jährige – auch bei Fußgänger-Grün – von einem LKW überfahren. Schon damals habe ich mich für eine Verbesserung eingesetzt: Warum lässt das Staatliche Bauamt eine zweispurige Straße genau an/hinter einem der wichtigsten Fußgängerüberwege in dieser Stadt auf 1 Spur zusammenlaufen? Genau das verleitet Autofahrer.innen oft zu kleinen Wettrennen: Wer schafft es noch, hier einzufädeln / zu überholen, und (zu) viele fahren – verbotener Weise – in die verstopfte Kreuzung ein. Die Lösung wäre einfach: Eine Rechtsabbieger-Spur beim Sport Lier, und damit führt nur eine Spur weiter in Richtung Weilheim: Der Verkehr fließt rechtzeitig ab, bevor die Fußgänger grün haben. Das hatte ich damals vorgeschlagen. Die Antwort des Staatl. Bauamts: Das führt evt. zu Rückstaus vorher. Die “Lösung” war diese Kamera, die mal funktioniert, oft aber nicht. Das Grundproblem, den Zusammenfluß zweier Spuren auf eine mitten im Kreuzungsraum, löst sie auf jeden Fall nicht.

Dass die Polizei in so einer Situation (auch) die Fußgänger zur Rücksicht mahnt, spricht Bände. Mir wär lieber, sie würden sich zu Stoßzeiten dorthin stellen. Dass die Gesetzgebung dem Fahrzeug in so einer Situation bei Fußgänger-Grün Vorrang gibt, finde ich menschenverachtend!

Wie viele Menschen müssen hier noch unter die Räder, bis das Staatliche Bauamt, der Landrat und Stadträte hier endlich eine Lösung schaffen, die funktioniert?

Dem schließen wir uns vollumfänglich an! Das neue Straßenverkehrsrecht räumt der Verkehrssicherheit nun endlich eine höhere Bedeutung ein. Somit muss die Stadt Starnberg Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit von Zu-Fuß-Gehenden und Radfahrenden beim Staatlichen Bauamt einfordern.

Daher fordern wir eine rasche und wirksame Lösung dieser Gefahrenstelle: Die Weiterführung der B2 auf einer Spur VOR der Einmündung der Hahnfelderstraße, zum Beispiel indem man die rechte der drei Kfz-Spuren der Münchner Straße als reine Abbiegespur nach rechts markiert. Im Zuge der geplanten Sanierung der B2 innerorts kann man so vor dem Tutzinger-Hof-Platz viel Fläche gewinnen, um sie zugunsten von Fußgänger. und Radfahrer.innen neu zu verteilen. So können wir die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer.innen an dieser stark frequentierten Kreuzung maßgeblich verbessern.

Mit dem neuem Verkehrsrecht wurde der „Schutz der Gesundheit“ dem Kriterium „Leichtigkeit des Kfz-Verkehrs“ gleichgestellt. Diesen Schutz sollten Menschen insbesondere in Stadtzentren – wie hier in Starnberg – genießen. Schließlich ist eine lebenswerte Stadt ist eine Stadt, in der sich Kinder sicher und frei bewegen können: Mobilität für Menschen.

Fairkehrsstammtisch zu Radrouten an der Westumfahrung Starnberg am 04.11.2024

Durch den Bau der Westumfahrung Starnberg wurde der interkommunale Radverkehr empfindlich gestört.

Seither fehlt nicht nur ein straßenbegleitender Geh- und Radweg, sondern auch querende Routen wurden ersatzlos abgeschnitten.

Beim nächsten Fairkehrsstammtisch am 4. November wollen wir die Probleme erörtern und über Lösungen und Aktivitäten zur Verbesserung der Situation beraten. Wir freuen uns auf zahlreiche Teilnahme.

  • Am 4. November 2024, um 19:30 Uhr 
  • In der Gaststätte Syrtaki in der Grubmühlerfeldstraße 3 in Gauting
    • Knapp 10 Minuten fußläufig vom S-Bahnhof Gauting

Eine Anmeldung ist nicht nötig, erleichtert uns aber die Vorbereitungen

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